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   BGH, 26.02.2009 - I ZR 155/07   

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https://dejure.org/2009,7625
BGH, 26.02.2009 - I ZR 155/07 (https://dejure.org/2009,7625)
BGH, Entscheidung vom 26.02.2009 - I ZR 155/07 (https://dejure.org/2009,7625)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - I ZR 155/07 (https://dejure.org/2009,7625)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Erklärung einer Partei in der mündlichen Anhörung im Anwaltsprozess

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1272
  • GRUR-RR 2009, 398
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.02.2006 - VI ZR 20/05

    Haftung der Beteiligten an einem "Rempeltanz"

    Auszug aus BGH, 26.02.2009 - I ZR 155/07
    Einer Erklärung, die eine Partei bei ihrer persönlichen Anhörung gemäß § 137 Abs. 4 ZPO oder § 141 ZPO in der mündlichen Verhandlung abgibt, kann nicht die Wirkung eines Geständnisses beigemessen werden (BGH, Urt. v. 7.2.2006 - VI ZR 20/05, NJW-RR 2006, 672, 673; OLG Hamm NJW-RR 1997, 999; a.A. OLG Brandenburg OLG-Rep 1997, 326, 327).

    Darüber hinaus kann in einem Verfahren mit Anwaltszwang die nicht postulationsfähige Partei - wie hier der Beklagte - kein wirksames Geständnis abgeben; jedenfalls wäre eine derartige Erklärung einer Partei, soweit sie von den Erklärungen des Prozessbevollmächtigen abweicht, vom Gericht frei zu würdigen (BGH NJW-RR 2006, 672, 673 m.w.N.).

  • BGH, 14.03.1995 - VI ZR 122/94

    Geständniswirkung von Erklärungen einer Partei im Rahmen der Parteivernehmung

    Auszug aus BGH, 26.02.2009 - I ZR 155/07
    Eine solche Erklärung hat keine weiterreichende Wirkung als eine Parteierklärung bei einer Parteivernehmung gemäß § 445 ZPO, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht als Geständnis gewertet werden kann (BGHZ 129, 108, 109 ff.).
  • OLG Hamm, 28.12.1995 - 31 U 117/94
    Auszug aus BGH, 26.02.2009 - I ZR 155/07
    Einer Erklärung, die eine Partei bei ihrer persönlichen Anhörung gemäß § 137 Abs. 4 ZPO oder § 141 ZPO in der mündlichen Verhandlung abgibt, kann nicht die Wirkung eines Geständnisses beigemessen werden (BGH, Urt. v. 7.2.2006 - VI ZR 20/05, NJW-RR 2006, 672, 673; OLG Hamm NJW-RR 1997, 999; a.A. OLG Brandenburg OLG-Rep 1997, 326, 327).
  • BAG, 28.08.2019 - 10 AZR 549/18

    Verzugszinsen auf Sozialkassenbeiträge

    Im Weg der freien Überzeugungsbildung nach § 286 ZPO war es möglich, die vom Beklagten eingeführten Tatsachen zu berücksichtigen (vgl. BGH 26. Februar 2009 - I ZR 155/07 - Rn. 10; Zöller/Greger ZPO 32. Aufl. § 288 Rn. 3a) .
  • OLG Nürnberg, 06.04.2021 - 3 U 2801/19

    Was ist, wenn der Fußballspieler nicht will?

    Einer Erklärung, die eine Partei bei ihrer persönlichen Anhörung in der mündlichen Verhandlung abgibt, kann daher nicht die Wirkung eines Geständnisses beigemessen werden (BGH, Urteil vom 26.02.2009 - I ZR 155/07, NJW-RR 2009, 1272, Rn. 8, 10).
  • OLG Köln, 20.12.2018 - 3 U 19/18
    Weicht der mündliche Vortrag der Partei von ihrem schriftsätzlichen Sachvortrag ab, ist dies vom Prozessgericht als Inbegriff der mündlichen Verhandlung frei zu würdigen (Zöller-Greger, a.a.O., § 288 Rn. 3c in Verbindung mit Rn. 3b; BGH NJW-RR 2009, 1272; BGH VersR 2006, 663).
  • OLG Köln, 20.12.2018 - 3 U 19/18 U 45/18
    Weicht der mündliche Vortrag der Partei von ihrem schriftsätzlichen Sachvortrag ab, ist dies vom Prozessgericht als Inbegriff der mündlichen Verhandlung frei zu würdigen (Zöller-Greger, a.a.O., § 288 Rn. 3c in Verbindung mit Rn. 3b; BGH NJW-RR 2009, 1272 ; BGH VersR 2006, 663 ).
  • OLG Saarbrücken, 12.09.2012 - 1 U 5/11

    Höhe des Schmerzensgeldes bei einem ärztlichen Kunstfehler bei Einbau einer

    Es kommt hinzu, dass auch der Beklagte zu 2) bei seiner Anhörung in der mündlichen Verhandlung am 07.06.2010 erklärt hat, dass ihm am Ende des Fräsvorganges sehr wohl bewusst gewesen sei, dass zu viel Knochensubstanz verloren gegangen und er sich diesbezüglich der nachteiligen Folgen für die Patientin durchaus bewusst gewesen sei (Bl. 100 d.A.), auch wenn diese Erklärung nicht als Geständnis im Sinne des § 288 ZPO gewertet werden kann (vgl. BGH, NJW-RR 2009, 1272, 1273).
  • OLG Brandenburg, 15.02.2012 - 4 U 146/11

    Übertragung des mittelbaren Besitzes durch Abtretung des schuldrechtlichen

    15 Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. Februar 2009 (- I ZR 155/07 - Rdnr. 8), der der Senat uneingeschränkt folgt, kann eine Erklärung, die eine Partei bei ihrer persönlichen Anhörung gemäß § 137 Abs. 4 ZPO oder § 141 ZPO in der mündlichen Verhandlung abgibt, nicht als Geständnis gewertet werden.
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